Corona Pandemie

Die aktuelle Handhabe, das Mandat des Infektionsschutzgesetzes permanent am Parlament vorbei auszunutzen empfinde ich als undemokratisch.

Die Bundesregierung erhielt das Mandat über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite um zu Beginn der Pandemie schnell handlungsfähig gegenüber einem Virus zu werden, über das man zu der Zeit nicht viel wusste.

Obwohl der Erkenntnisgewinn über das Virus stetig steigt und die Bundesregierung von Notfallhandlungen nun in ein aktives Krisenmanagement übergehen kann, lässt die Bundesregierung unter Berufung auf das Mandat des Infektionsschutzgesetzes den Bundestag weitgehend aus den Beschlüssen heraus und informiert die Volksvertreter lediglich über gefasste Beschlüsse.

Um die Beschlusshoheit wieder ins Parlament zu bringen haben wir Freien Demokraten daher bereits im Sommer der Antrag gestellt, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufzuheben.
Nicht, weil wir die Bedrohung unterschätzen würden, aber um die Entscheidungen wieder im Parlament zu tätigen, und die Nation über breit debattierte Gesetze statt mit immer neuen, kurzfristigen Beschlüssen durch die Pandemie zu führen.

Nach meiner Auffassung werden Einschränkungen dadurch von einem breiteren Anteil der Bevölkerung mitgetragen, was angesichts der Gefährlichkeit des Virus immens wichtig ist.
Bei der Novelle des Infektionsschutzgesetzes habe wir dafür gekämpft, dass das Gesetz nur auf ein Jahr befristet wird. Danach muss es unter den Gesichtspunkten von Freiheitsrechten und demokratischer Gewaltenteilung neu beraten werden.

Gerade Steuerungsorganisation der vergangenen Monate halte ich für mitverantwortlich für den Frust der Bevölkerung über die Einschränkungen.

Anstatt über einen neutralen Krisenstab eine Strategie im Umgang mit der Pandemie zu erarbeiten, die dann durch das Parlament verabschiedet wird, erleben wir eine Konferenz von Ministerpräsidenten, die in dieser Struktur keinen verfassungsmäßigen Auftrag hat und in dem sich augenscheinlich mindestens zwei Akteure für die nächste Kanzlerschaft empfehlen wollen.

Als Resultat erhalten wir eine Serie von Beschlüssen, die scheinbar immer erst im letzten Moment getroffen werden und mit minimalen Vorlaufzeiten in Kraft treten.
Das stößt immer wieder Menschen vor den Kopf und erhöht den wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe, die sich immer wieder im Rahmen der vorausgegangenen Beschlüsse auf die nächsten Monate vorbereitet haben, und nun doch den Betrieb einstellen mussten.
 

Wir brauchen einen Wechsel von einem getriebenen in einen treibenden Krisenmodus.

Man hat den Sommer nicht genutzt um klare Regeln, die vor Ort anwendbar sind, zu verfassen um Lockdowns so weit als möglich zu vermeiden.
Allerdings muss das nun nachgeholt werden, um bis zur ausreichenden Durchimpfung der Bevölkerung (Vermutlich bis Ende 2021) weitere Lockdowns mit einer langfristigen, durchhaltbaren Strategie und entsprechenden Beschaffungen soweit es geht auszuschließen.

Beispiele:

  • Schutz von Risikogruppen durch:
    • Kostenlose und schützende FFP2 Masken, die direkt nach Hause geschickt werden kostenlos
    • Taxinutzung zu Linienbuspreisen
    • Exklusiv reservierte Zeiten für Einkäufe
    • Einführung einer FFP2- Maskenpflicht in Altenheimen, Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern
  • Massive Aufklärungskampagne und garantierter Datenschutz mit dem Ziel, die Corona Warn-App mehr zu verteilen. Die App ist mit 23 Mio. Downloads bei mehr als 67 Mio. Smartphones im Land einfach nicht weit genug verbreitet.
  • Sicherheitsregeln für den ÖPNV – es ist nicht hinnehmbar, dass sich ausgerechnet hier Personen nicht nachverfolgbar und ohne Mindestabstand transportiert werden.
    Möglichkeiten zum Beispiel:
    • Abstandsregeln auch in Bussen und Zügen
    • Unterschreitung von Abständen bei Sitzbelegung nur bei namentlicher Reservierung oder Registrierung um später Kontaktverfolgung zu ermöglichen.
    • die Taktung häufig genutzter Linien im ÖPNV erhöhen, Verstärkung der Buslinien durch Reisebusunternehmer, denen bei steigenden Fallzahlen ohnehin das Kerngeschäft wegbricht.
    • Einen Vorrat an Einwegmasken in Bussen und Zügen, die für vergessene Masken zum Kauf angeboten werden können.
    • Befugnisse an das Beförderungspersonal, bei Verweigerung der Maskenpflicht Personen vom Weitertransport auszuschließen.
  • Ausstattung der Schulen und Verstärkung im Arbeitsschutz für Lehrkräfte und Betreuer
    • Sicherstellung von Luftaustausch oder Luftreinigung durch Belüftung bzw. Luftfiltergeräte.
    • Schützende FFP2 Masken für Lehrkräfte und Betreuer, da sie mit vielen Kindern im näheren Kontakt sind
    • Digitale Ausstattung und Weiterbildung vorrangig an den höheren Altersstufen, danach Ausweitung auf jüngere Altersstufen.
    • Verstärkter Einsatz von Homeschooling in höheren Klassenstufen
    • Nutzung der so freiwerdenden Klassenräume für Reduktion der Schülerzahlen in jüngeren Klassenstufen
    • Hinzunahme von Corona bedingt nicht genutzten Veranstaltungseinrichtungen als zusätzlich nutzbare Räumlichkeiten für Bildungseinrichtungen
  • Landesweite Regelkataloge für Landratsämter die dann regional nach der Infektionslage vor Ort Auflagen erlassen. So treffen Einschränkungen nur dort zu, wo sich das Infektionsgeschehen tatsächlich ausbreitet.